Die Verwendung des betrieblichen Verlustvortrags für die Pension
Wird ein Betrieb aufgegeben oder veräußert, kann der Verlustvortrag mit einem allfälligen Aufgabegewinn verrechnet werden. Verbleibt ein restlicher Verlustvortrag, besteht hierbei die Möglichkeit, diesen gegen zukünftige Pensionseinkünfte zu verrechnen. Sind im Rahmen eines Betriebes während der vorangegangenen Jahre Verluste entstanden, können diese von natürlichen Personen mittels eines Verlustvortrags gewinnmindernd als Sonderausgabe in den Folgejahren angesetzt […]
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