Das neue Einwegpfandsystem
Unternehmer müssen ab 1.1.2025 beim Verkauf von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Litern ein Pfand von 25 Cent pro Verpackung erheben. Die Abwicklung erfolgt über die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH (EWP). Der Unternehmer erhebt und erstattet das Pfand im Namen und auf Rechnung der EWP. Da das Pfand als Kaution fungiert, die eine erhöhte Rückgabe bewirken soll, stellt die Einhebung und die Rückerstattung der Pfandbeträge keinen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch dar.
Es handelt sich um durchlaufende Posten, die weder beim Unternehmer noch bei der EWP der Umsatzsteuer unterliegen.
Auf den Rechnungen sind daher die Pfandbeträge (sofern in der Rechnung angegeben) separat vom Entgelt mit 0 % Umsatzsteuer anzuführen.
Tipp: Programmieren Sie Ihre Registrierkassen rechtzeitig, um eine Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung zu vermeiden.
Änderungen für Kleinunternehmer ab 2025
Wie bereits informiert (siehe Steuerinfo 09/2024) wird die
Kleinunternehmerbefreiung im Umsatzsteuergesetz ab 1.1.2025 umfangreich geändert. Durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wird die bereits angehobene Umsatzgrenze (EUR 42.000) erneut auf EUR 55.000 brutto erhöht.
Dies hat auch Auswirkungen auf die einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung. Deren Inanspruchnahme setzt voraus, dass die Kleinunternehmerbefreiung des UStG anwendbar ist.
Durch die deutliche Erhöhung der Umsatzgrenze auf EUR 55.000 können zukünftig wesentlich mehr Unternehmer diese beiden Regelungen in Anspruch nehmen.
Aufgepasst: Zusätzlich werden die Höchstbeträge der pauschal absetzbaren Betriebsausgaben bei Dienstleistungsbetrieben auf max. EUR 11.000 angehoben (bisher EUR 8.400) sowie bei allen übrigen Betrieben auf max. EUR 24.750 (bisher EUR 18.900).
Erhöhung Diäten und Kilometergelder
Ab 1.1.2025 werden die Taggelder für Dienstreisen im Inland auf EUR 30/Tag statt bisher EUR 26,40 erhöht. Die Nächtigungsgelder im Inland werden auf EUR 17/Nacht statt bisher EUR 15 erhöht. Auch das Kilometergeld wird auf einheitlich EUR 0,50 angehoben; für PKW bisher EUR 0,42, Motorrad bisher EUR 0,24 und Fahrrad bisher EUR 0,38. Der Betrag für Mitfahrende wird auf EUR 0,15 (bisher EUR 0,05) erhöht.
Die Obergrenze für betrieblich gefahrene Kilometer bei Fahrrädern wird von 1.500 auf 3.000 pro Jahr angehoben.
Das Unternehmensserviceportal – USP
Das USP ist eine zentrale Plattform zwischen Unternehmen und Behörden. Mit einem USP Zugang können Unternehmer zahlreiche e-Services nützen z.B. SVA, ÖGK. Auch die Teilnahme an der elektronischen Zustellung von behördlichen Nachrichten (RSa, RSb-Schreiben), zu der Unternehmen grds. verpflichtet sind, erfolgt über das USP. Für die Nutzung des USP ist die ID Austria notwendig, welche eine digitale Unterschrift ist. Dadurch kann ein mühsames Ausdrucken, Unterschreiben und wieder Einscannen erspart werden.
Tipp: Beantragen Sie Ihre ID Austria und registrieren Sie sich einmalig beim USP, um zukünftig „Behördenwege“ schnell, einfach, papierlos und kostensparend zu erledigen.
Download der SteuerInfo am Punkt Dezember 2024 als PDF
Dieser Newsletter dient zur allgemeinen Information (Rechtslage zum 10.12.2024) und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung ausgeschlossen.