Stabilitätsgesetz

Der „neue“ Gewinnfreibetrag nach dem Stabilitätsgesetz 2012

Im Zuge des Stabilitätsgesetzes 2012 wurden die im § 10 EStG angeführten Regelungen zum Gewinnfreibetrag geändert. Der Grund der nachfolgend erläuterten Änderungen, welche ab der Veranlagung 2013 gültig sind, ist die Leistung eines „Solidarbeitrages“ durch den Steuerzahler. Nach momentan geltender Rechtslage ist es für natürliche Personen im Rahmen ihrer betrieblichen Einkünfte möglich, einen Gewinnfreibetrag von […]

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Vorverlegung der Neufestsetzung der Einheitswerte auf 1. Jänner 2014

Im Zuge des Stabilitätsgesetzes 2012 haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, die Hauptfeststellung der Einheitswerte im Agrarbereich vom 1. Jänner 2015 auf den 1. Jänner 2014 vorzuverlegen. Das Einheitswertverfahren ist ein Bewertungsverfahren zur Feststellung des Geldwertes einer Liegenschaft. Die Umrechnung in einen Geldwert dient vor allem als Bemessungsgrundlage zur Besteuerung des Grundvermögens. Auf Basis des

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Verlängerung der Aufbewahrungspflicht für Unterlagen, die Grundstücke betreffen

Wie in unserem Konnexartikel 1/2012 erläutert, endet die Aufbewahrungspflicht von Aufzeichnungen und Unterlagen der Finanzbuchhaltung nicht in jedem Fall nach sieben Jahren. Vor allem im Umsatzsteuergesetz sind in Bezug auf Unterlagen, welche mit Grundstücken zusammenhängen, wesentlich längere Aufbewahrungspflichten verankert. Bisher betrug die Aufbewahrungspflicht für Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Grundstücken laut § 18 Abs 10 Umsatzsteuergesetz

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Nationalrat beschließt Konsolidierungspaket (1. & 2. Stabilitätsgesetz 2012)

Am Abend des 28. März 2012 hat das Plenum des Nationalrates die Steuerreform 2012 in Form des 1. und 2. Stabilitätsgesetzes 2012 beschlossen. Die Behandlung im Bundesrat ist für heute, 30. März 2012, angesetzt. Das im 1. Stabilitätsgesetz 2012 geregelte Steuerpaket (Abgabenerhöhungen, Solidaritätsabgabe, Vermögenszuwachssteuer auf Immobilien) soll nun per 1. April 2012 in Kraft treten.

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