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Beratung von Privatpersonen

Steuern zahlen – nicht verschenken.

Besonders in Bezug auf die Arbeitnehmerveranlagung (früher: „Lohnsteuerjahresausgleich“) gibt es ein paar wichtige Fragen, die auch für Privatpersonen wichtig sind:

Sind Sie verpflichtet, eine Arbeitnehmerveranlagung zu erstellen oder haben Sie eine Gutschrift vom FA zu erwarten? In diesem Fall ist die Veranlagung freiwillig. Aber Achtung: Ohne Veranlagung (früher Lohnsteuerausgleich) bekommen Sie auch das Geld vom Staat nicht zurück. Hier kann sich also ein bisschen Aufwand schnell lohnen. Insbesondere ist das der Fall, wenn Sie:

  • mitten unter dem Jahr die Arbeitsstelle gewechselt haben
  • nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren
  • sehr geringe Bezüge haben, so dass eine Negativsteuer anfällt
  • Anspruch auf die Pendlerpauschale oder einen Alleinverdienerabsetzbetrag haben (der in der Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wurde)
  • Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen geltend machen können.

Unter welchen Bedingungen müssen Sie verpflichtend eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen?

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