SteuerInfo am Punkt – März 2025

Planung – ein Muss für jeden Unternehmer!

Führen Sie eine Budget- bzw. Finanzplanung? Wenn nein, wie steuern Sie Ihr Unternehmen? Spätestens wenn eine Finanzierung ansteht, verlangt die Bank einen Plan idR für die nächsten drei Jahre. Viele Unternehmer erkennen erst dann, dass sie über keine geeigneten Werkzeuge verfügen, um eine Planung zu erstellen. Ein Unternehmen sollte jährlich eine professionelle Planung führen, mit der laufend mittels Soll-Ist-Vergleichen Abweichungen analysiert werden können.
Das ermöglicht ein frühzeitiges Reagieren und Steuern. Die Praxis zeigt, dass Unternehmen mit einer funktionierenden Planungsrechnung oft um ein Vielfaches erfolgreicher sind, da sie vorausschauend agieren können.
Tipp: Planen Sie rechtzeitig, um Ihr Unternehmen noch gewinnbringender führen zu können. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Planung!

Aktuelles zu den Reisekosten

Wie bereits informiert (siehe Steuerinfo 12/2024) wurden für Dienstreisen im Inland die Taggelder auf EUR 30/Tag und die Nächtigungsgelder auf EUR 17/Nacht angehoben. Die
Erhöhung hat jedoch keine unmittelbare Auswirkung auf den arbeitsrechtlichen Anspruch. Ob und in welcher Höhe dem Arbeitnehmer Reisekosten arbeitsrechtlich zustehen, richtet sich weiterhin nach den lohngestaltenden Vorschriften (z.B. Kollektivertrag, Betriebsvereinbarung).

Erfolgt dort keine Anpassung, muss der Arbeitgeber die erhöhten Freibeträge nicht auszahlen. Werden die erhöhten Freibeträge aber freiwillig ausgezahlt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit diese steuerfrei sind. Anderes gilt für die ebenfalls erhöhten Kilometergelder (EUR 0,50). Diese können im Normalfall unabhängig von einer lohngestaltenden Vorschrift steuerfrei ausgezahlt werden.
Tipp: Ihr Steuerberater berät Sie gerne bei der korrekten Auszahlung von Reisekosten!

Verkauf von Wirtschaftsgütern an Mitarbeiter

Verbilligte oder unentgeltliche Sachleistungen, die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhalten, stellen grundsätzlich einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar (sog. Sachbezug). Sie sind Teil des Arbeitsentgelts und somit abgabenpflichtig.
Aufgepasst: Verkauft der Arbeitgeber Wirtschaftsgüter (z.B. PKW, Maschinen, PC, Waren) an Arbeitnehmer, kann dies ebenfalls zu einem Sachbezug führen. Und zwar dann, wenn der Kaufpreis niedriger ist als der übliche Marktpreis. Dies stellt ebenfalls einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und kann steuer- und sozialversicherungsrechtliche Nachzahlungen bewirken. Um dies zu vermeiden, achten Sie unbedingt auf einen fremdüblichen Verkaufspreis und dokumentieren Sie die Preisfindung!

Keine Mitarbeiterprämie mehr

Die im Jahr 2024 eingeführte Mitarbeiterprämie (vorher: Teuerungsprämie), die Arbeitgeber bis EUR 3.000 jährlich pro Mitarbeiter lohnsteuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei gewähren konnten, ist mit Ende 2024 ausgelaufen. Weiterhin möglich ist die Gewährung einer Mitarbeitergewinnbeteiligung (siehe Steuerinfo 03/2022). Diese ist bis EUR 3.000 jährlich pro Mitarbeiter lohnsteuerfrei, aber nicht lohnnebenkosten- und sozialversicherungsfrei. Für die Steuerbefreiung sind einige Voraussetzungen zu beachten.
Tipp: Um lohnsteuerliche Risiken zu vermeiden, kontaktieren Sie Ihren Steuerberater.

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Dieser Newsletter dient zur allgemeinen Information (Rechtslage zum 06.03.2025) und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

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