Zwangsstrafen bei verspäteter Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch
Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und kapitalistische Personengesellschaften (z.B. GmbH & Co KG) sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss und Lagebericht sowie ggf. den Corporate Governance-Bericht und ihren Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht (elektronisch) einzureichen (= Offenlegung). Die Offenlegung der Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2016 hat demnach […]
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