SteuerInfo am Punkt – September 2024
Neues zur Kleinunternehmerbefreiung im UStG Als Kleinunternehmer iSd Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist man grs. umsatzsteuerbefreit, d.h. man muss keine Umsatzsteuer abführen und darf keine Vorsteuern geltend machen. Diese Befreiung wurde nun umfassend neu geregelt. Die bisherige Umsatzgrenze von EUR 35.000 netto wird auf EUR 42.000 brutto angehoben. Für Umsätze mit reduzierten Steuersätzen (z.B. 10 %) erhöht […]
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