Ausführung von einfachen manuellen Tätigkeiten wird trotz Gewerbeschein als echtes Dienstverhältnis beurteilt
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich mehrmals mit der Frage beschäftigt, ob die Ausführung von einfachen manuellen Tätigkeiten bei Vorliegen eines Gewerbescheins zu einer steuerlich und sozialversicherungsrechtlichen Selbständigkeit führt. In seinen letzten Urteilen hat der VwGH einfache manuelle Tätigkeiten, wie beispielsweise das „Verspachteln von Gipskartonplatten“ oder die Tätigkeit eines „selbständigen Pferdepflegers“ trotz Vorliegen eines Gewerbescheins als …