SteuerInfo am Punkt – September 2022
Einkommensteuerbefreiung fürPhotovoltaikanlagen Ab der Veranlagung 2022 wurde eine Einkommensteuerbefreiung für Einkünfte von natürlichen Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh Strom aus Photovoltaikanlagen eingeführt, sofern die Engpassleistung der jeweiligen Anlage max 25 kWp beträgt.Tipp: Allgemeines zu Photovoltaikanlagen finden Sie in unserer Steuerinfo 06/2022. Neues zum Gewinnfreibetrag ab 2022 Wie bekannt, können natürliche Personen […]
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