Hotellerie – umsatzsteuerliche Erleichterung für Anzahlungen
Für das Beherbergungsgewerbe/Reiseleistungen sehen die Umsatzsteuerrichtlinien eine Erleichterung für Anzahlungen vor, wonach eine Umsatzsteuerabfuhr unterbleiben kann, wenn diese maximal 35% des insgesamt zu versteuernden Leistungspreises beträgt. Die Umsatzsteuer ist folglich erst bei der Endabrechnung auszuweisen und abzuführen. Beträgt die Anzahlung mehr als 35%, ist die Umsatzsteuer im Zeitpunkt des Zuflusses abzuführen.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Bei der Betriebsaufgabe erfolgt eine Nachversteuerung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags (invGFB), sofern die 4-jährige Behaltefrist der begünstigten Wirtschaftsgüter noch nicht erfüllt ist. Der Nachversteuerungsbetrag ist Teil des Aufgabegewinns (ggf Hälftesteuersatz). Keine Nachversteuerung erfolgt bei der Betriebsaufgabe wegen behördlichen Eingriffs bzw höherer Gewalt (zB Erwerbsunfähigkeit).
Erinnerung: Für eine steueroptimale Ausnützung des invGFB für das Jahr 2021 kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren Steuerberater.
Einkommensteuer bei privaten Lebensversicherungen
Die Auszahlung der Versicherungssumme in Rentenform (wiederkehrende Bezüge) ist idR ab Überschreiten des einbezahlten verzinsten Betrags einkommensteuerpflichtig. Auch Kapitalauszahlungen (Einmal-/Teilauszahlungen, Kapitalabfindung, Rückkauf, etc) können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen der Einkommensteuer unterliegen. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob eine Steuerpflicht besteht.
Tipp: Für die richtige steuerliche Beurteilung teilen Sie Ihrem Steuerberater den Erhalt von Versicherungsleistungen mit.
Vermietung über Internetplattformen
Bei kurzzeitiger Vermietung von Privatzimmern/Wohnungen an Touristen über zB Airbnb ist viel zu beachten unter anderem steuerliche Vorschriften. Ob die Einnahmen korrekt versteuert werden, überprüft das Finanzamt anhand der Umsatzdaten, die Airbnb für seine Vermieter ab 2021 (erstmals für 2020) an die Finanzbehörden melden muss. Je nach Bundesland sind Airbnb-Vermieter auch dazu verpflichtet, für ihre Gäste eine Ortstaxe bzw Nächtigungsabgabe abzuführen und ein Gästeverzeichnis
aufzulegen. In manchen Bundesländern wie Salzburg besteht darüber hinaus für Unterkunftsgeber eine Registrierungspflicht im Unterkunftsregister der Stadt, ebenso auch eine Abgabenpflicht nach dem Salzburger Tourismusgesetz. Auch raumordnungs- bzw grundverkehrsrechtliche Gesetze sind einzuhalten. Ob die Gewerbeordnung zur Anwendung kommt, ist ebenfalls im Einzelfall zu prüfen.
Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig vor Vermietungsbeginn!
Zu allen Punkten beraten wir Sie gerne persönlich!
Dieser Newsletter dient zur allgemeinen Information (Rechtslage zum 1.9.2021) und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung ausgeschlossen.