Mit Beschluss vom 17.07.2014 werden neue Mittel für die Lehrstellenförderung 2014 bis 2016 bereitgestellt. Demnach werden folgende Maßnahmen auf Antrag gefördert:
– Einrichtung einer neuen Lehrstelle
– zwischen- und überbetriebliche Ausbildungs- & Qualifizierungsmaßnahmen
Einrichtung einer neuen Lehrstelle
Unabhängig von der Sparte werden sämtliche Betriebe, die eine neue Lehrstelle schaffen, mit einem Zuschuss von bis zu EUR 1.000 für Investitionsmaßnahmen unterstützt. Schafft ein Unternehmen einen Ausbildungsplatz für Mädchen oder Burschen, in denen diese stark unterrepräsentiert sind, kann sich die Förderhöhe sogar verdoppeln.
Ausbildungs- & Qualifizierungsmaßnahmen
Eine Qualifizierungsunterstützung gibt es für zwischen- und überbetriebliche Maßnahmen mit einem Maximalbetrag von EUR 3.000 je Betrieb und Jahr. Voraussetzung sind unter anderem die Anerkennung der Zusatzausbildung durch die Wirtschaftskammer Salzburg sowie die Ausschöpfung der Bundes- und Landesförderung für zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen.
Hier finden Sie hilfreiche Links zu weiterführenden Informationen bzw den Anträgen auf der Internetseite der Stadt Salzburg:
Weiterführende Informationen
https://www.stadt-salzburg.at/pdf/subventionsantrag_fuer_eine_neue_lehrstelle_.pdf
https://www.stadt-salzburg.at/pdf/antrag_ueberbetriebliche_lehrausbildung.pdf
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