Für viele Jungunternehmer stellt die gewerbliche Sozialversicherung einen unerwarteten „Kostenfaktor“ dar, welcher in vielen Fällen auch existenzentscheidend ist. Umso wichtiger ist es daher, dass man in diesem Bereich gut beraten ist.
Wer fällt unter die gewerbliche Sozialversicherung?
- Einzelunternehmer
- Gesellschafter einer OG
- Komplementäre und mitarbeitende Kommanditisten einer KG
- geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (kann aber auch dem ASVG unterliegen)
In der gewerblichen Sozialversicherung ist zu unterscheiden zwischen Gewerbetreibenden und den neuen Selbständigen:
Gewerbetreibender |
Neuer Selbständiger |
Die Pflichtversicherung begründet sich aufgrund deren Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und somit aufgrund des Vorliegens eines Gewerbescheins.Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung. | Die Pflichtversicherung besteht für selbständig erwerbstätige Personen, die eine betriebliche Tätigkeit ausüben und daraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb erzielen, keine Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer besteht und die jeweiligen Versicherungsgrenzen überschreiten. |
Eine Versicherungsgrenze besteht nicht. Zumindest ist die Mindestbeitragsgrundlage zu entrichten. | Versicherungsgrenzen (2015):
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Meldeverpflichtung an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft |
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Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung. Die Anmeldung ist innerhalb eines Monat durchzuführen.
Die Pflichtversicherung endet mit dem letzten Tag des Kalendermonats, in dem die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht wegfallen. Die Abmeldung ist innerhalb eines Monats durchzuführen. Kleinstunternehmerregelung Voraussetzung:
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Die Versicherungspflicht besteht nur im Falle der Überschreitung der oben erwähnten Grenzen.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichterreichung der Versicherungsgrenzen keine Pflichtversicherung vorliegt und somit kein Versicherungsschutz besteht. Es ergeben sich folgende Handlungsvarianten: a.) Überschreitung der Grenzen Stellt sich nachträglich heraus, dass die Versicherungsgrenze nicht überschritten wurde, so bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Des Weitern kann bis zum Vorliegen der endgültigen Einkünfte eine gegenteilige Erklärung zur Beendigung der Pflichtversicherung abgeben werden, diese gilt nicht rückwirkend das heißt die Versicherungspflicht endet mit dem letzten Tag des Monats in dem die gegenteilige Meldung durchgeführt wurde. b.) Nichtüberschreitung der Grenzen – „Opting In“ in die Krankenversicherung Eine freiwillige Zahlung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung ist aber möglich. Bei Überschreitung der Grenzwerte tritt Vollversicherung ein, es kommt trotz mangelnder Versicherungserklärung nicht zu einem Strafzuschlag |
Die Sozialversicherungsbeiträge für Gewerbetreibende setzen sich wie folgt zusammen (Jahr 2015):
Bezeichnung |
Beitragssatz |
Niedrigste Beitragsgrundlage |
Höchste Beitragsgrundlage |
Niedrigster Beitrag |
Höchster Beitrag |
1. bis 3. Jahr Kranken-versicherung |
7,65% |
537,78/Monat 6.453,36/Jahr |
5.425,00/Monat 65.100,00/Jahr |
41,14/Monat 493,68/Jahr |
415,02/Monat 4.980,15/Jahr |
ab 4. Jahr Kranken-versicherung |
7,65% |
724,02/Monat 8.688,24/Jahr |
5.425,00/Monat 65.100,00/Jahr |
55,39/Monat 664,65/Jahr |
415,02/Monat 4.980,15/Jahr |
1. bis 3. Jahr Pensions-versicherung |
18,50 % |
537,78/Monat 6.453,36/Jahr |
5.425,00/Monat 65.100,00/Jahr |
99,49/Monat 1.193,87/Jahr |
1.003,63/Monat 12.043,50/Jahr |
ab 4. Jahr Pensions-versicherung |
18,50 % |
706,56/Monat 8.478,72/Jahr |
5.425,00/Monat 65.100,00/Jahr |
130,71/Monat 1.568,56/Jahr |
1.003,63/Monat 12.043,50/Jahr |
Unfallversicherung |
8,90/Monat 106,80/Jahr |
Für die neuen selbständigen setzen sich die Sozialversicherungsbeiträge wie folgt zusammen:
Bezeichnung |
Beitragssatz |
Niedrigste Beitragsgrundlage |
Höchste Beitragsgrundlage |
Niedrigster Beitrag |
Höchster Beitrag |
mit anderen Einkünften |
KV 7,65% PV 18,50 % |
405,98/Monat 4.871,76/Jahr |
5.425,00/Monat 65.100,00/Jahr |
115,07/Monat 1.380,84/Jahr |
1.427,55/Monat 17.130,60/Jahr |
ohne andere Einkünfte |
KV 7,65% PV 18,50 % |
537,78/Monat 6.453,36/Jahr |
5.425,00/Monat 65.100,00/Jahr |
149,53/Monat 1.794,36/Jahr |
1.427,55/Monat 17.130,60/Jahr |
Bei erstmaliger GSVG-Pflicht gilt für die Kranken- und Pensionsversicherung die reduzierte Mindestbeitragsgrundlage. Die Nachbemessung der Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge erfolgt immer aufgrund des Einkommensteuerbescheides. In der Krankenversicherung erfolgt in den ersten beiden Jahren keine Nachbemessung, in der Pensionsversicherung allerdings schon.
(Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen schon im Vorhinein monatliche Rücklagen für Nachzahlungen in der Pensionsversicherung bzw. später auch in der Krankenversicherung zu bilden, so dass Nachzahlungen zu keinem Liquiditätsengpass führen!!!)
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