Achtung: Vollübertritt in die Abfertigung Neu auch nach dem 31.12.2012 möglich

Wie berichtet, hätte ein Vollübertritt von der Abfertigung Alt in das neue Abfertigungssystem nur bis 31.12.2012 vorgenommen werden können. Nun hat der Nationalrat kurzfristig am 5. Dezember beschlossen, dass der Vollübertritt – wie auch der Teilübertritt – weiterhin möglich ist.

Grundlage für diesen Beschluss ist das Pensionsfonds-Überleitungsgesetz (PF-ÜG), welches sich eigentlich auf Ziviltechniker bezieht. Im Rahmen der Umstellungen, wonach nun auch Ziviltechniker im gesetzlichen Pensionsversicherungssystem berücksichtigt werden, wurde auch die Übertrittsfrist für die Abfertigung Neu aufgehoben. Damit können nun alte Abfertigungsansprüche zeitlich unbegrenzt in das neue System übertragen werden. Verankert wird dies im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG).

Für weitere Informationen zum Voll- und Teilübertritt in das neue Abfertigungssystem stehen Ihnen Ihre SW-Berater gerne zur Verfügung.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01992/index.shtml

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