Steuerliche Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm der neuen österreichischen Bundesregierung für 2013-2018

Liebe Leser,

soeben haben wir nun eine neue österreichische Bundesregierung bekommen, deren Arbeitsprogramm für die Jahre 2013-2018 Sie unter diesem Link finden. Die steuerlich und gesellschaftsrechtlich relevanten Bereiche finden Sie dort ab Seite 104 oder auch zusammen mit anderen Maßnahmen der Wirtschaftsförderung komprimiert auf der Homepage der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Demnach sind unter anderem konkret geplant:

PKW-Sachbezug

  • Erhöhung des Deckels für den Sachbezug von Dienstautos auf 720 Euro statt derzeit noch 600 Euro. Die Luxustangente soll hingegen unverändert bei 40.000 Euro maximal abzugsfähigen Anschaffungskosten bleiben.

Gruppenbesteuerung

  • räumliche Einschränkung auf EU/EWR und DBA-Staaten mit umfassenden Amtshilfeabkommen
  • Abschaffung der Firmenwertabschreibung für Neuanschaffungen
  • Beschränkung der Abzugsfähigkeit ausländischer Verluste auf 75% des österreichischen Gewinnes (aber mit Vortragsfähigkeit)

Beschränkungen für höhere Einkommen

  • Einschränkung der Absetzbarkeit von Einkommen > 500.000 Euro in Körperschaften
  • Verlängerung der ursprünglich bis 2016 befristeten Reduktion des Gewinnfreibetrages bei Gewinnanteilen > 175.000 Euro
  • vorläufig befristete Beschränkung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages auf Realinvestitionen

Sonstige geplante Maßnahmen

  • grundsätzliche Abschaffung von Begünstigungen bei „Golden Handshakes“ für ältere Dienstnehmer
  • Auffüllungsverpflichtung bei Alt-GmbH’s, deren Stammkapital auf das neue Mindestkapital der GmbH light herabgesetzt worden ist, um die Eigenkapitalreduktion bei bestehenden GmbH’s hintanzuhalten
  • Abschaffung der Gesellschaftssteuer ab 01.01.2016
  • Erweiterung der KESt-Pflicht beschränkt Steuerpflichtiger

Man wird sehen,

  • ob der ebenfalls im Regierungsprogramm festgeschriebene Wunsch der Reduktion des Eingangssteuersatzes von derzeit 36,5% auf bis zu 25% umgesetzt wird;
  • welche politisch umsetzbaren Ergebnisse die mit Jänner 2014 einzurichtende Arbeitsgruppe zur Harmonisierung und Steuervereinfachung bringen wird.

Selbstverständlich bleibt die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen des Regierungsprogrammes abzuwarten. Auf Basis der Erfahrungen aus der Vergangenheit ist zu befürchten, dass die geplanten Steuererhöhungsmaßnahmen zügig umgesetzt werden.

Steuer- und Verwaltungsvereinfachungen oder gar Steuerreduktionen sind in der Vergangenheit ja schon oft angekündigt worden, nur ihre Umsetzung war bisher oft nicht von Erfolg gekrönt…

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