Verrechnungspreise

Die Verrechnungspreisdokumentation nimmt in der Praxis einen immer wichtigeren Stellenwert ein, vor allem aufgrund des EU-Abgabenänderungsgesetz 2016, indem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz beschlossen wurde. Doch was genau sind Verrechnungspreise? Wie soll die Dokumentation erfolgen?

Prinzipiell gilt im Geschäftsverkehr das Prinzip der Gestaltungsfreiheit. Bei Geschäftsbeziehungen zwischen einander nahestehenden Personen wird allerdings insofern ein strenger Maßstab angelegt, dass kontrolliert wird, ob die Vereinbarungen auch zwischen fremden Dritten in dieser Form abgeschlossen worden wären. Man spricht vom Prinzip der Fremdüblichkeit. Bis dato gab es immer Empfehlungen seitens der OECD, wie die Verrechnungspreise zu dokumentieren sind; seit dem 01.01.2016 gilt das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz in Österreich. Das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz ist auf jene Konzerngesellschaften anzuwenden, die die Umsatzschwelle von 50 Millionen Euro in den beiden vorangegangenen Wirtschafsjahren überschritten haben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Unternehmen, welche nicht unter diese Grenze fallen die Verrechnungspreisdokumentation komplett vernachlässigen sollen. Wir empfehlen daher immer Geschäftsvorgänge zwischen verbundenen Unternehmen so gut wie möglich (am Besten mit Verträgen) zu dokumentieren. Das stellt für zukünftige Betriebsprüfungen eine wesentliche Erleichterung dar, wenn es darum geht zu beweisen, ob Fremdüblichkeit vorliegt.

Weitere Detailinfos zur neuen Rechtslage finden Sie hier.

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