Sommer

Der Frühling ist vorbei, die Sonne scheint, die Tage werden länger und man sehnt sich schon den wohlverdienten Urlaub herbei. Aber da stellt sich die Frage: muss ich aus steuerlicher Sicht auf etwas aufpassen? Was ist wenn ich im Urlaub erkranke? Auf was muss ich aufpassen, wenn ich im Ausland einkaufe?

Krank im Urlaub, das wünscht sich niemand. Doch kommt es immer wieder vor. Wenn der Arbeitnehmer bereits vor dem Urlaub erkrankt, kann dieser einseitig vom Urlaub zurücktreten. Wird der Arbeitnehmer während des Urlaubes krank, wird der Urlaub nur dann unterbrochen, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage andauert. Die Krankheit muss unverzüglich dem Dienstgeber gemeldet werden und außerdem ist eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen. Jedenfalls zu beachten ist, dass der Urlaub auf keinen Fall eigenmächtig um jene Tage verlängert werden darf, die aufgrund der Krankheit nicht konsumiert werden konnten. Das stellt einen Entlassungsgrund dar.

Einkaufen im Urlaub, wer tut das nicht gerne. Doch hier sind jedenfalls die Zollgrenzen zu beachten. Privatpersonen innerhalb der EU werden aufgrund der offenen Grenzen vom Zoll nicht mehr kontrolliert. Trotzdem kann es vor allem im Bereich von Tabakwaren oder Spirituosen zu Stichprobenkontrollen kommen. Als Richtmengen werden folgende Werte genannt: Zigaretten bis zu 800 Stück und Spirituosen max. 10 Liter.

Bei Einreisen aus dem Drittland unterscheidet man zwischen Flugreisen und Landweg. Bei Flugreisen sind Wareneinfuhren bis EUR 430,00 beschränkt, bei Einreisen über den Landweg mit EUR 300,00. Bei Überschreitung müssen die Waren beim Zoll deklariert werden. Jedoch gibt es nicht nur betragsmäßige Höchstgrenzen, sondern auch Höchstmengen: max. 200 Zigaretten, max. 16 Liter Bier, max. 4 Liter nicht schäumenden Wein.

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