Aktuelles zur Vorsteuerrückerstattung in der EU

Vorsteuererstattungsanträge von österreichischen Unternehmern in anderen EU-Mitgliedstaaten müssen seit 1. Jänner 2010 zentral über das System von FinanzOnline bei der österreichischen Finanzverwaltung eingereicht werden.

Wir haben nun kammerintern erfahren, dass es hierbei offenbar noch einige Probleme gibt und das System nicht fehlerfrei funktioniert. Zum Beispiel können Anträge österreichischer Unternehmer für Vorsteuerrückerstattungen in Deutschland noch nicht an die dort ansässige Finanzverwaltung weiter geleitet werden, da dort das Online-System augenscheinlich noch nicht zur Gänze programmiert wurde.Weiters können in Österreich keine Minus-Beträge mehr eingegeben werden, weshalb Gutschriften laut Finanzamt so zu berücksichtigen sind, dass korrigierte Vorsteuererstattungsanträge für Vorperioden, in denen die jeweiligen Rechnungen enthalten waren, eingereicht werden müssen.

Ist der zu korrigierende Vorsteuererstattungsantrag in Papierform eingereicht worden, so muss auch der korrigierte Vorsteuererstattungsantrag in Papierform eingereicht werden. Dies hätte EU-weit einheitlich umgesetzt werden sollen – hat aber ein EU-Land eine abweichende Programmierung vorgenommen (z.B. Polen – dort können noch immer Minus-Beträge erfasst werden), werden eben diese Anträge in Österreich nicht richtig eingehen.

Da das komplette System zur Zeit stark kritisiert wird, müssen wir damit rechnen, dass eventuell eine Überarbeitung desselben in Kürze bevorsteht. Sollten Sie daher eine Gutschrift haben, empfehlen wir, mit der Berichtigung des Vorsteuererstattungsantrags aus Vorperioden vorläufig noch zu warten.

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