Wenn ich eine Abgabennachzahlung sofort bezahlen kann?
Wenn Sie von einem Steuerberater vertreten werden, bietet sich am Beispiel des Jahres 2010 folgender Ablauf an:
- Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 kurz nach dem 30. September 2011;
- dadurch ergeht der Einkommensteuerbescheid 2010 üblicherweise noch im letzten Quartal 2011;
- die Einkommensteuernachzahlung für das Jahr 2010 ist noch im Jahr 2011 zu begleichen, allenfalls kann zur Vermeidung von Anspruchszinsen eine Anzahlung geleistet werden;
- eine Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen erfolgt erst für das Jahr 2012, nicht mehr für 2011;
- es kommt üblicherweise ab dem ersten Quartal 2012 zu einer Nachbemessung der Sozialversicherungsbeiträge 2010 – bei einer Nachzahlung zusätzlich zur „normalen“ Vorschreibung der Beiträge für das Jahr 2012 in vier Raten oder auf einmal; eine Gutschrift ist sofort verwertbar; siehe dazu im Detail hier
Wenn Sie eine Anpassung der Einkommensteuervorauszahlung für das laufende Jahr wünschen, so müsste vor dem 30.9.
- die Einkommensteuererklärung für das Vorjahr eingereicht werden
- oder ein entsprechender Anpassungsantrag gestellt werden.
Hier geht’s zu den Details der Einkommensteuervorauszahlungen.
Wenn ich eine Abgabennachzahlung NICHT sofort bezahlen kann?
Wenn Sie von einem Steuerberater vertreten werden, bietet sich am Beispiel des Jahres 2010 folgender Ablauf an:
- Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 am oder knapp vor dem 31. März 2012;
- der Einkommensteuerbescheid 2010 ergeht üblicherweise noch im 2. Quartal 2012;
- durch die Einreichung nach dem 30.9. können Anspruchszinsen für den Zeitraum 1. Oktober 2011 bis zum Ergehen des Steuerbescheides festgesetzt werden,
- die Einkommensteuervorauszahlungen werden erst für das Jahr 2012 angepasst, abhängig vom Veranlagungszeitpunkt, üblicherweise erst mit dem dritten Quartal 2012;
- Nachbemessung der Sozialversicherungsbeiträge 2010 üblicherweise ab dem dritten Quartal 2012 – bei einer Nachzahlung zusätzlich zur „normalen“ Vorschreibung der Beiträge für das Jahr 2012 in vier Raten oder auf einmal; eine Gutschrift ist sofort verwertbar; siehe dazu aber im Detail hier
- die Einkommensteuernachforderung 2010 wäre ein Monat nach der Veranlagung im Jahr 2012 zu begleichen;
- ein Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung der Abgabennachforderung ist grundsätzlich möglich.
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