Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grundbucheintragungsgebühr verfassungswidrig
Entsprechend den Bestimmungen des Gerichtsgebührengesetzes knüpft die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Eintragungsgebühr des Eigentumsrechts an die Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes an. Dieses sieht vor, dass die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen ist. Ist eine solche – wie insbesondere im Fall der Schenkung oder Erbschaft – nicht vorhanden, so ist die Steuer vom Wert […]