SteuerInfo am Punkt – März 2023

Steuerinfo März 2023

Mietvertrag als Rechnung?

In Judikatur und Praxis werden Mietverträge unter bestimmten Voraussetzungen als Rechnungen anerkannt. Wird daher in einem Mietvertrag eine auf den Mietzins entfallene Umsatzsteuer ausgewiesen, kann dies zu einer Umsatzsteuerschuld kraft Rechnung führen, auch wenn der Ausweis der Umsatzsteuer irrtümlich war.

Tipp: Lassen Sie Ihren Mietvertrag vor Beginn der Vermietung von Ihrem Steuerberater prüfen, um ungewollte steuerliche Folgen zu vermeiden

Neuer investitionsbedingter Freibetrag ab 2023

Wie bereits in unserer Steuerinfo 06/2022 informiert gibt es ab 2023 für Unternehmen einen neuen investitionsbedingten
Freibetrag
(IFB). Wird für ein Wirtschaftsgut bereits der bekannte investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (GFB) herangezogen,
kann der IFB nicht mehr geltend gemacht werden und umgekehrt. Es ist daher im Vorfeld abzuwägen, welcher der beiden
Freibeträge steuerlich sinnvoll ist. So kann zB der IFB auch von Körperschaften (zB GmbHs) geltend gemacht werden und zu
einem steuerlichen Verlust führen, welcher voll ausgleichs- und vortragsfähig ist. Dafür können keine Wertpapiere begünstigt
angeschafft werden, dies gilt nur beim GFB.

Tipp: Um die Vorteile beider Freibeträge steueroptimal auszunützen, kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren Steuerberater.

Dienstzettel oder Dienstvertrag?

Liegt kein schriftlicher Dienstvertrag vor und dauert das Dienstverhältnis länger als einen Monat, ist der Dienstgeber (DG) verpflichtet, dem Dienstnehmer (DN) bei Dienstantritt einen
Dienstzettel auszuhändigen (= schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis).

Tipp: Aufgrund der eingeschränkten Beweiskraft eines Dienstzettels ist ein schriftlicher Dienstvertrag zu empfehlen. Dieser sorgt für Rechtsicherheit auf beiden Seiten. Darüber hinaus können in einem Dienstvertrag flexible Arbeitszeitmodelle wie zB Gleitzeit oder 4-Tagewoche vereinbart werden.

Aufbewahrungspflicht iZm Registrierkasse

Zurzeit kommt es vermehrt zu Überprüfungen bei elektronischen Registrierkassen. Die Finanzpolizei achtet besonders auf die Registrierkassenbelege, die als Monatsbelege ausgedruckt und aufbewahrt werden müssen (idR 7 Jahre) sowie den Jahresbeleg, der bis zum 15.2. des Folgejahres an das Finanzamt übermittelt werden muss. Auch der Export des Datenerfassungsprotokolls (=DEP; beinhaltet alle Belege) muss über den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht möglich sein.

Wichtig: Vergessen Sie nicht, die Belege sowie das DEP auf einem externen Datenträger unveränderbar zu sichern!

Zeitausgleich und Überstundenabbau!

Ohne schriftliche Vereinbarung mit Mitarbeitern müssen Überstunden grundsätzlich jeden Monat mit Zuschlag ausbezahlt oder im Falle eines Zeitausgleichs dieser im Verhältnis 1:1,5 abgegolten werden.

Tipp: Um dies zu vermeiden, empfehlen sich Gleitzeit- oder Durchrechnungsvereinbarungen. Je nach Branche gibt es individuelle Möglichkeiten, um flexible Arbeitszeitmodelle (zB Durchrechnung der Arbeitszeit, Gleitzeit) umzusetzen. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater bei der Gestaltung unterstützen, um unerwünschte Rechtsfolgen bei Abgabenprüfungen zu vermeiden!

Steuerinfo - wichtige Fristen März 2023

Dieser Newsletter dient zur allgemeinen Information (Rechtslage zum 28.02.2023) und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Download der SteuerInfo am Punkt März 2023 als PDF

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