SteuerInfo am Punkt – März 2020

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Erleichterungen für Geringverdiener
und Pensionisten ab 2020

Mit der Steuerreform 2020 wird ein Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von bis zu EUR 300,00 sowie eine Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrags um EUR 200,00 eingeführt. Zusätzlich kommt es zu einer Entlastung durch eine höhere Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge.

Verschärfung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (igL)

Ab 1.1.2020 bestehen weitere Voraussetzungen für die Steuerfreiheit einer igL: rechtzeitige Mitteilung der (gültigen) UID des Empfängers an den liefernden Unternehmer sowie fristgerechte Abgabe der korrekten Zusammenfassenden Meldung (ZM) durch den liefernden Unternehmer.

A1 Bescheinigung auch bei kurzen Dienstreisen

Bei beruflich bedingtem Grenzübertritt innerhalb der EU/EWR/Schweiz müssen Dienstnehmer sowie selbständig Tätige einen Nachweis mitführen, dass sie in Österreich sozialversichert sind – die A1-Bescheinigung. Diese muss vor Dienstantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden. Die Rechtslage gilt nicht nur für Entsendungen, sondern auch für kurze Aufenthalte wie Seminare, Kongresse oder Messen. Dies wird in letzter Zeit verschärft kontrolliert. Ab dem 1. Tag im Ausland muss eine A1-Bescheinigung mitgeführt werden, andernfalls drohen in vielen Ländern Geldstrafen.

Neues für Kleinunternehmer

Ab 1.1.2020 haben Kleinunternehmer (Umsatz maximal EUR 35.000,00 im Veranlagungsjahr) die Möglichkeit, ihren Gewinn pauschal zu ermitteln. Zur Ermittlung des Gewinns können demnach von den Betriebseinnahmen grundsätzlich 45 % (bzw. 20 % bei Dienstleistungsunternehmen) als Betriebsausgaben angesetzt werden. Zusätzlich zu den pauschalen Betriebsausgaben ist ein Abzug von bestimmten Ausgaben (z.B. Sozialversicherungsbeiträge) vorgesehen. Andere Betriebsausgaben können nicht geltend gemacht werden.

Des Weiteren wurde mit 1.1.2020 die Kleinunternehmergrenze im Bereich der Umsatzsteuer von EUR 30.000,00 netto auf EUR 35.000,00 netto erhöht.

Zu allen Punkten beraten wir Sie gerne persönlich!

doppelpunkt

Diese Steuerinfo dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

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