Parlament beschließt doppeltes Wochengeld und Krankengeld für Selbständige

Mit großer Mehrheit hat das Parlament am 5.12.2012 das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 beschlossen, welches vor allem für Selbständige wesentliche Neuerungen im Bereich des Krankengeldes sowie des Wochengeldes mit sich bringt.

Krankengeld Neu

Damit ein Ausfall der Arbeitsleistung aufgrund einer längeren Krankheit nicht existenzbedrohend wird, erhalten selbständige Kleinunternehmer ab 1.1.2013 Krankengeld. Voraussetzung für den Bezug von Krankengeld ist, dass die Aufrechterhaltung und Weiterführung des Betriebes von der persönlichen Arbeitsleistung des Erkrankten abhängig ist. Außerdem darf der Kleinunternehmer maximal 25 Beschäftigte in seinem Betrieb angestellt haben. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (nach der 6. Woche) werden täglich 27,73 Euro ausbezahlt; maximal jedoch bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen. Finanziert wird dieses neue Modell von der AUVA.

Durch Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung in der gewerblichen SVA durch den Unternehmer wird im Falle einer Krankheit bereits ab dem 4. Tag bis zur 6. Woche ein tägliches Krankengeld zwischen 27,73 Euro und 103,60 Euro ausbezahlt. Die Zusatzversicherung berechnet sich auf Basis der vorläufigen Beitragsgrundlage und entspricht einem Wert von 2,5% bzw. einem monatlichen Mindestbeitrag von knapp 28 Euro.

Doppeltes Wochengeld

Mit 1.1.2013 wird das GSVG-Wochengeld von ursprünglich knapp 27 Euro auf 50 Euro angehoben und damit die bisherige, bereits 30 Jahre alte Fixbetragsregelung abgelöst. Das Wochengeld kann für die Zeit des Mutterschutzes 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, am Tag der Entbindung sowie 8 Wochen nach der Entbindung bezogen werden.

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