Am Abend des 28. März 2012 hat das Plenum des Nationalrates die Steuerreform 2012 in Form des 1. und 2. Stabilitätsgesetzes 2012 beschlossen. Die Behandlung im Bundesrat ist für heute, 30. März 2012, angesetzt.
Das im 1. Stabilitätsgesetz 2012 geregelte Steuerpaket (Abgabenerhöhungen, Solidaritätsabgabe, Vermögenszuwachssteuer auf Immobilien) soll nun per 1. April 2012 in Kraft treten.
Die Sparmaßnahmen im 2. Stabilitätsgesetz 2012 (vor allem im Pensionsbereich) werden voraussichtlich per 1. Mai 2012 wirksam. Dem Bundespräsident soll dadurch genug Zeit bleiben, um die beschlossenen Regelungen auf ihr verfassungsmäßiges Zustandekommen zu prüfen.
Hier finden Sie die aktualisierten wesentlichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen des Steuerpaketes.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.
Weitere Links:
Aussendung des Parlamentes vom 28.3.2012
Details zum 1. Stabilitätsgesetz 2012
Details zum 2. Stabilitätsgesetz 2012
Exkurs: Auflösungsabgabe
Wird ein Dienstverhältnis ausgelöst, ist vom Dienstgeber eine Abgabe iHv EUR 110 pro Dienstauflösung an die Krankenversicherungsträger abzuführen. Die Abgabe ist im Monat der Auflösung gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen fällig und vom Dienstgeber unaufgefordert zu entrichten. Erstmalige Entrichtung erfolgt im Jahr 2013!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
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