Mögliche Aufhebung der Lohnsteuerbegünstigung für bestimmte Auslandstätigkeiten („Monteurregelung“)?

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Aufhebung der sogenannten „Monteurregelung“ wegen Verfassungswidrigkeit beantragt.

Nach dieser Bestimmung gibt es eine Lohnsteuerbegünstigung

  • für Arbeitnehmer inländischer Betriebe/Betriebsstätten
  • die bestimmte Auslandstätigkeiten, ununterbrochen über 1 Monat
  • für begünstigte Tätigkeiten, wie Bauausführung, Montage sowie bestimmte Nebentätigkeiten

ausführen. Detaillierte Auskünfte dazu erhalten Sie bei uns.

Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verbieten die Vertragsbestimmungen, Gemeinschaftsangehörige in der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu benachteiligen. Da die Steuerbefreiung nur „inländische Betriebe“ erfasst, die bestimmte, begünstigte Tätigkeiten ausüben, stelle dies laut VwGH eine Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern dar, die die gleiche Tätigkeit ausüben, aber bei ausländischen Unternehmen beschäftigt sind.

Die Bundesregierung hat keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben, sondern hat für den Fall der Aufhebung eine Frist bis 31. Dezember 2010 beantragt. Dies ist wohl als Indiz für die Aufhebung zu deuten.

Zum Nachlesen: § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988, Beschluss des VwGH vom 29. April 2010 Zl. A2010/0017-1, Stellungnahme der Bundesregierung GZ BKA-604.144/0005/-V/8/2010

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