Kein pauschalierter Vorsteuerabzug aus Reisediäten für ausländische Unternehmer

Inländische Unternehmer können gem § 13 UStG pauschal aus den einkommensteuerlichen Tages- und Nächtigungsgeldern Vorsteuern ermitteln. Ausländische Unternehmer dürfen hingegen bei Geschäfts- oder Dienstreisen nur die tatsächlich in Rechnung gestellte Umsatzsteuer geltend machen.

Der VwGH stellte fest, dass bereits die für inländische Unternehmer vorgesehene pauschale Vorsteuerermittlung nicht EU-konform ist, da diesem Vorsteuerabzug keine von einem Unternehmer abgeführte Umsatzsteuer gegenübersteht.  Vor diesem Hintergrund ist eine interpretative Ausdehnung des Anwendungsbereichs der begünstigenden Regelung auf ausländische Unternehmer somit jedenfalls ausgeschlossen. Für inländische Unternehmer sollte sich dadurch aber auf Grund der eindeutigen gesetzlichen Regelung nichts ändern.

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