Höherer Prozentsatz bei der Auftraggeberhaftung ab 1.7.2011, Aufnahme auf die HFU-Liste

Wie bereits hier berichtet, gibt es seit 1.9.2009 in der Baubranche eine Haftung des Auftraggebers für Abgaben des Auftragnehmers. Bisher betrug der Haftungsumfang für Auftraggeber 20% des geleisteten Werklohnes. Ab 1.7.2011 wird dieser Wert um 5% erhöht.

Bis 30.6.2011 betrifft diese Auftraggeberhaftung nur die Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen des Subunternehmers. Ab 1.7.2011 wird dieser Wert um eine zusätzliche Haftung für die lohnabhängigen Abgaben (DB, DZ) von 5% erhöht. Für die vollständige Haftungsbefreiung ist daher ein Pauschalbetrag von 25% an das Dienstleistungszentrum der WGKK abzuführen.

Übrigens umfasst der Begriff der Bauleistung seit 1.1.2011 auch die Reinigung von Bauwerken.

Wie ist ab Juli 2011 eine Haftungsbefreiung für den Auftraggeber möglich?

1.)     Der Auftraggeber bezahlt seinem Subunternehmer 75% des Werklohns und überweist die restlichen 25% an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse. Die Weiterverrechnung und Aufteilung an die zuständige GKK (80%) bzw das zuständige Finanzamt (20%) wird automatisch erledigt.

2.)     Wenn der Subunternehmer in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) geführt wird, entfällt die Haftung ebenso.

Wie erfolgt die Aufnahme auf die HFU-Liste?
Der Subunternehmer muss die Aufnahme auf die HFU-Liste schriftlich bei der Wiener Gebietskrankenkasse beantragen. Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  • Erbringung von Bauleistungen seit mindestens 3 Jahren
  • keine Beitragsrückstände in den vergangenen 2 Monaten
  • Vorliegen aller Beitragsnachweise
  • keine schwerwiegenden verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Verstöße.

Mit der Aufnahme auf die HFU-Liste hat der Auftraggeber 100% des Werklohnes an den Subunternehmer zu entrichten. Wir empfehlen zur Vereinfachung der Abwicklung, der jeweiligen Rechnung einen aktuellen Auszug aus der HFU-Liste beizulegen.

Eine Überprüfung, ob der Subunternehmer auf der HFU-Liste geführt wird, ist unter folgender Internetdresse des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherung möglich: https://www.sozialversicherung.at/agh-frontend-extern/?

Graphische Darstellung der neuen Auftraggeberhaftung ab 1.7.2011:

Wohin wird der Haftungsbetrag überwiesen? (bei Nichteintragung des Unternehmers in die HFU-Liste)
Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung
RAIFFEISENLANDESBANK NÖ-W AG
Kto.: 62-00.098.210
BLZ 32000
IBAN: AT41 3200 0062 0009 8210
BIC: RLNWATWW

Mit welchen Angaben muss ich als Auftraggeber den Haftungsbetrag überweisen?

  • Vermerk „AGH“
  • Firmenname und Adresse des Auftraggebers
  • Dienstgebernummer und Firmenname des Subunternehmers
  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des Werklohns.

Weitere Informationen zum Thema Online-Überweisung des Haftungsbetrages finden Sie unter dem Link: https://www.wgkk.at/mediaDB/566466_MusterAGHZahlschein_Onlineueberweisung.pdf

Zum Nachlesen:
Gesetzliche Grundlage: §§ 67a – 67d & 112a ASVG
Begriff der Bauleistung: § 19 Abs. 1a UStG 1994

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